Ausschuss

In Kürze

Als Ausschuss bezeichnet man Produkte, die im Herstellungsprozess so fehlerhaft geworden sind, dass sie nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck verkauft werden können.

Definition

Ausschuss entsteht in Produktionsunternehmen, wenn hergestellte Waren nicht den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen und daher nicht regulär vermarktet werden können. Der Begriff umfasst alle solchen Produkte — unabhängig davon, in welchem Schritt der Fertigung der Fehler aufgetreten ist.

Typische Ursachen für Ausschuss sind:

  • Fehlerhafte Materiallieferungen von Zulieferern (z. B. mangelhafte Roh- oder Hilfsstoffe)
  • Fehler im Fertigungsablauf, etwa durch fehlerhafte Konstruktionspläne, Mängel in der Arbeitsvorbereitung oder unsachgemäße Bearbeitung und Montage
  • Transportschäden innerhalb des Betriebs

Unter Ausschusskosten versteht man alle Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers bereits für das fehlerhafte Produkt angefallen sind. Diese Kosten werden in der jeweiligen Kostenstelle erfasst und fließen in die Fertigungsgemeinkosten ein.

Größere Unternehmen führen eine laufende Ausschuss-Statistik, um Fehlerquellen zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Maßnahmen zur Ausschussverhütung umfassen unter anderem eine sorgfältige Wareneingangskontrolle, regelmäßige Qualitätsprüfungen in der Fertigung, präzise Produktionsunterlagen sowie Schulungen der Mitarbeiter und Prämien für die Vermeidung von Ausschuss.

Lässt sich Ausschuss nicht vollständig vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Verwertung:

  • Verkauf als „Zweite Wahl" mit Preisnachlass (wenn das Produkt noch eingeschränkt nutzbar ist)
  • Nachbearbeitung, um den vollen Produktwert wiederherzustellen
  • Weiterverwendung als Ausgangsmaterial für andere Produkte
  • Verschrottung und Verkauf als Altmaterial