Anwesenheitsprämie - Allgemeines

In Kürze

Eine Anwesenheitsprämie ist eine zusätzliche Geldleistung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie möglichst wenig fehlen. Sie soll Fehlzeiten im Betrieb reduzieren und die Anwesenheit finanziell belohnen.

Definition

Die Anwesenheitsprämie wird zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt gezahlt. Sie knüpft nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung an, sondern belohnt eine möglichst lückenlose Präsenz im Betrieb. Ihr Hauptzweck ist es, Mitarbeiter zu motivieren, unnötige Fehlzeiten zu vermeiden.

Rechtlich gilt die Anwesenheitsprämie als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV und ist damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie zählt zu den Sondervergütungen.

Damit die Prämie ihren Zweck erfüllen kann, muss sie bei Fehlzeiten des Arbeitnehmers gekürzt oder gestrichen werden dürfen. Gesetzlich geregelt ist sie nicht.

Anspruchsgrundlagen

Ein Anspruch auf eine Anwesenheitsprämie kann sich aus verschiedenen Quellen ergeben:

  • Individualarbeitsvertrag
  • Einzelzusage des Arbeitgebers
  • Gesamtzusage an alle Beschäftigten
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Betriebliche Übung

In bestimmten Fällen können auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB einen Anspruch begründen.

Formen der Anwesenheitsprämie

Anwesenheitsprämien können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Grundsätzlich unterscheidet man laufende und einmalige Leistungen. Mögliche Formen sind:

  • Prämien zum laufenden Lohn oder Gehalt
  • Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen
  • Prämien für besondere Anlässe (z. B. zur Fertigstellung eines wichtigen Auftrags)
  • Leistungen mit Mischcharakter, etwa ein Weihnachtsgeld, das an die Betriebszugehörigkeit anknüpft, aber bei Fehlzeiten gekürzt werden kann

Entscheidend ist stets, dass der Hauptzweck der Prämie die Sicherung der Anwesenheit ist — nur dann ist eine Kürzung bei Fehlzeiten rechtlich möglich.