In Kürze
Die Aktiengesellschaft ist eine gesetzlich geregelte Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie dient der Kapitalbeteiligung durch Aktien und der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen.
Definition
Eine Aktiengesellschaft bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und in Aktien zerlegtem Grundkapital. Kennzeichnend ist die rechtliche Verselbstständigung vom Vermögen der Aktionäre und deren Haftungsbegrenzung.
Eine Aktiengesellschaft liegt vor, wenn ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro festgelegt ist. Das Grundkapital ist in Aktien eingeteilt, die Mitgliedschaftsrechte verkörpern und übertragbar sind.
Die Organisationsstruktur umfasst zwingend Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung als gesetzliche Organe. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegen dem Vorstand ohne Bindung an Weisungen.
Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG), insbesondere:
- § 1 Aktiengesetz (AktG)
Die Aktiengesellschaft haftet ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten. Eine persönliche Haftung der Aktionäre für Gesellschaftsschulden ist ausgeschlossen.
Abzugrenzen ist die Aktiengesellschaft von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die aktienbasierte Kapitalstruktur.
In der Praxis wird die Aktiengesellschaft zur Kapitalbeschaffung und Beteiligungsorganisation größerer Unternehmen eingesetzt.