In Kürze
Die Aktiengesellschaft ist eine gesetzlich geregelte Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ermöglicht die Beteiligung am Unternehmen durch Aktien und begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
Definition
Die Aktiengesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff mit eigener Rechtspersönlichkeit und in Aktien zerlegtem Grundkapital. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, deren Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Eine Aktiengesellschaft liegt vor, wenn ein festgelegtes Mindestgrundkapital vollständig übernommen und rechtlich in Aktien eingeteilt ist. Zwingend vorgesehen sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung als organschaftliche Struktur der Gesellschaft.
Das Grundkapital ist vom sonstigen Gesellschaftsvermögen strikt zu trennen und bilanziell fest ausgewiesen.
Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG), als maßgebliches Organisations- und Haftungsstatut.
Die Aktiengesellschaft begründet keine persönliche Haftung der Aktionäre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft insgesamt.
Abzugrenzen ist die Aktiengesellschaft von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die kapitalmarktfähige Aktienstruktur.
In der Praxis dient die Aktiengesellschaft der strukturierten Eigenkapitalbeschaffung und Beteiligungsorganisation größerer Unternehmen.