In Kürze
Der Angeklagte ist die prozessuale Bezeichnung einer Person im strafgerichtlichen Hauptverfahren. Die Stellung entsteht mit gerichtlicher Eröffnung des Hauptverfahrens.
Definition
Der Angeklagte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine Person bezeichnet, gegen die im Strafprozess das Hauptverfahren eröffnet worden ist. Diese Stellung entsteht durch den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss nach Anklageerhebung.
Voraussetzungen sind ein hinreichender Tatverdacht und die Zulassung der öffentlichen Klage. Der Angeklagte ist Verfahrensbeteiligter mit eigenständigen Rechten und prozessualen Pflichten im Hauptverfahren.
Zu den Pflichten gehört grundsätzlich die Anwesenheit während der Hauptverhandlung. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 157 Strafprozessordnung (StPO)
Der Angeklagte kann unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen von der Anwesenheitspflicht befreit werden. Die Stellung begründet keine Verpflichtung zur Sache auszusagen oder sich selbst zu belasten.
Abzugrenzen ist der Angeklagte vom Angeschuldigten, dessen Stellung dem Hauptverfahren vorgelagert ist.
In der gerichtlichen Praxis bestimmt die Stellung als Angeklagter den Umfang der Verfahrensrechte im Strafprozess.