In Kürze
Aushangpflichtige Gesetze sind Vorschriften, die Arbeitgeber gut sichtbar im Betrieb aushängen oder auslegen müssen, damit alle Beschäftigten über ihre Rechte am Arbeitsplatz informiert sind.
Definition
Im Arbeitsschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die Arbeitnehmer schützen sollen. Damit diese Regelungen nicht unbekannt bleiben, verpflichten viele Gesetze und Verordnungen den Arbeitgeber dazu, sie öffentlich im Betrieb zugänglich zu machen.
Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Vorschriften gehören:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Zusätzlich müssen die im Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle ausgelegt werden.
Der Aushang erfolgt üblicherweise am Schwarzen Brett an einem allgemein zugänglichen Ort. Alternativ ist auch eine Veröffentlichung im unternehmensinternen Intranet möglich — vorausgesetzt, alle Beschäftigten haben darauf Zugriff.
Kommt ein Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann das zwei Folgen haben: Erstens droht in den meisten Fällen ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zweitens kann der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig werden, wenn ein Beschäftigter durch die fehlende Information einen Schaden erleidet — etwa weil er mangels Kenntnis im Umgang mit gefährlichen Stoffen verletzt wurde.