In Kürze
Eine Altersgrenze legt fest, wann ein Arbeitsverhältnis automatisch endet – zum Beispiel beim Erreichen des Rentenalters. Sie braucht immer eine rechtliche Grundlage: ein Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung im Arbeitsvertrag.
Definition
Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht. Wer als Arbeitgeber möchte, dass Beschäftigte zu einem bestimmten Zeitpunkt ausscheiden, braucht dafür eine klare Rechtsgrundlage – die sogenannte Altersgrenze.
Gesetzliche Altersgrenzen gibt es nur für wenige Berufsgruppen. Beispiele:
- § 51 BBG – Beamte scheiden mit 67 Jahren aus
- § 4 BVerfGG – Bundesverfassungsrichter mit 68 Jahren
- § 51 Abs. 3 BBG – Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren
- § 48a BNotO – Notare mit 70 Jahren
Für die meisten Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Altersgrenze. Wichtig: Altersgrenzen dürfen nicht zu einer unzulässigen Altersdiskriminierung führen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt Ungleichbehandlungen wegen des Alters nur, wenn sie objektiv gerechtfertigt, angemessen und durch ein legitimes Ziel begründet sind – geregelt in § 8 Abs. 1 AGG und § 10 AGG.
Tarifvertragliche Altersgrenzen sind in der Praxis am häufigsten. Viele Tarifverträge sehen vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Beschäftigte Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersrente hat – je nach Geburtsjahrgang mit 65 oder 67 Jahren. Auch solche Regelungen gelten rechtlich als Befristung und müssen einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 TzBfG haben.
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können ebenfalls Altersgrenzen festlegen. Betriebsvereinbarungen gelten nach § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend für alle betroffenen Arbeitnehmer. Allerdings dürfen Betriebsvereinbarungen keine Regelungen treffen, die bereits durch Tarifvertrag abgedeckt sind – das schreibt § 77 Abs. 3 BetrVG vor. Im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Altersgrenzen vereinbaren, sofern keine vorrangige tarifliche oder betriebliche Regelung entgegensteht.