Arbeitnehmer – Anzeige- und Mitteilungspflichten

In Kürze

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über bestimmte Sachverhalte zu informieren – zum Beispiel, wenn sie ihre Arbeit nicht erbringen können. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz oder aus dem Arbeitsvertrag.

Definition

Anzeige- und Mitteilungspflichten sind Informationspflichten, die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Sie dienen dazu, die Arbeitsleistung zu sichern und Schäden zu vermeiden.

Ein Teil dieser Pflichten ist gesetzlich geregelt. Wo keine gesetzliche Grundlage besteht, ergibt sich die Pflicht aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben als arbeitsvertragliche Nebenpflicht:

  • § 241 Abs. 2 BGB – Rücksichtnahmepflichten im Schuldverhältnis
  • § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben

Bei allen Mitteilungspflichten müssen die Regeln des Datenschutzes eingehalten werden. Der Beschäftigtendatenschutz richtet sich nach § 26 BDSG in Verbindung mit der DSGVO (insbesondere Art. 88 DSGVO).

Arbeitgeberdaten über Beschäftigte dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist, eine Einwilligung des Mitarbeiters vorliegt oder ein gesetzlicher Grund besteht. Besonders sensible Daten – etwa Gesundheitsdaten – unterliegen einem strengeren Schutz nach § 26 Abs. 3 BDSG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 DSGVO.

Werden Datenschutzregeln verletzt, können Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen – auf Grundlage von Art. 82 Abs. 1 DSGVO oder § 823 Abs. 2 BGB.