In Kürze
Eine Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie vermittelt mitgliedschaftliche und vermögensrechtliche Positionen.
Definition
Eine Aktie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines verbrieften Beteiligungsrechts an einer Aktiengesellschaft. Sie verkörpert einen rechnerischen Anteil am Grundkapital.
Mit dem Erwerb sind Mitgliedschaftsrechte und vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft verbunden.
Voraussetzung ist die Ausgabe durch eine Aktiengesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kapital- und Formvorgaben.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 Aktiengesetz (AktG)
- § 12 AktG
Die Aktie vermittelt keinen Anspruch auf garantierte Verzinsung oder Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Abzugrenzen ist die Aktie von:
- schuldrechtlichen Forderungspapieren
In der Praxis dient die Aktie der Kapitalbeschaffung von Unternehmen und der Beteiligung von Investoren am wirtschaftlichen Erfolg.