In Kürze
Aktien sind verbriefte Beteiligungen am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie vermitteln Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Definition
Aktien sind verbriefte Beteiligungsrechte an einer Kapitalgesellschaft. Der Begriff bezeichnet Wertpapiere, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder KGaA in rechnerische Anteile zerlegen.
Aktien liegen vor, wenn mit dem Erwerb Mitgliedschaftsrechte sowie vermögensrechtliche Ansprüche verbunden sind. Voraussetzung ist die wirksame Ausgabe durch die Gesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kapital- und Formvorgaben.
Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Aktiengesetz.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 Aktiengesetz (AktG)
- § 12 AktG
Aktien begründen keinen Anspruch auf garantierte Dividenden oder Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Abzugrenzen sind Aktien von:
- schuldrechtlichen Wertpapieren, die lediglich Gläubigerrechte vermitteln
In der Praxis dienen Aktien der Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen und der Beteiligung von Investoren am wirtschaftlichen Erfolg.