Akkord

In Kürze

Akkord ist eine leistungsbezogene Form der Arbeitsentlohnung. Maßgeblich ist die Menge der erbrachten Arbeit, nicht die Arbeitszeit.

Definition

Akkord ist ein arbeitsrechtliches Modell der Entgeltgestaltung bei abhängiger Beschäftigung. Der Begriff bezeichnet eine Vergütungsform, bei der das Arbeitsentgelt nach der erzielten Arbeitsmenge bemessen ist.

Akkord liegt vor, wenn die Entgelthöhe unmittelbar von der produzierten Stückzahl oder Leistungseinheit abhängt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsablauf und die Leistungsmenge durch den Beschäftigten selbst beeinflussbar sind.

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Eine Verpflichtung zur Einführung von Akkordarbeit besteht für Arbeitgeber nicht.

Abzugrenzen ist Akkord von:

  • zeitabhängigen Entlohnungsformen wie dem Zeitlohn

In der Praxis wird Akkord vor allem in produktionsnahen Tätigkeiten zur leistungsbezogenen Vergütung eingesetzt.