In Kürze
Absetzung für Abnutzung bezeichnet den planmäßigen steuerlichen Werteverzehr abnutzbarer Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen. Sie bildet Aufwand ab und mindert periodengerecht den steuerlichen Gewinn.
Definition
Absetzung für Abnutzung ist ein steuerrechtliches Instrument zur periodengerechten Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Wirtschaftsgüter. Sie beschreibt den durch Nutzung oder Zeitablauf entstehenden Werteverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände im Betriebsvermögen.
Absetzung für Abnutzung liegt vor, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und eine begrenzte Nutzungsdauer objektiv festgelegt ist. Die Bemessung erfolgt regelmäßig anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der fortgeführten Buchwerte.
Zur Schätzung der Nutzungsdauer werden typischerweise von der Finanzverwaltung veröffentlichte AfA-Tabellen herangezogen.
Rechtsgrundlagen der Absetzung für Abnutzung sind insbesondere:
- § 7 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 253 Handelsgesetzbuch (HGB)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung auf nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter besteht nicht dauerhaft.
Abzugrenzen ist die Absetzung für Abnutzung von:
- außerplanmäßigen Abschreibungen, die auf außergewöhnlichen Wertminderungen beruhen
In der Praxis beeinflusst die Absetzung für Abnutzung die Gewinnermittlung, Steuerbelastung und Investitionsplanung von Unternehmen.