Allgemeine personelle Angelegenheiten - Personalfragebogen und Beurteilung

In Kürze

Bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Ohne seine Zustimmung darf der Arbeitgeber solche Instrumente nicht einfach einführen oder ändern.

Definition

Personalfragebogen sind formularmäßige – auch digitale – Zusammenstellungen von Fragen, die Auskunft über die Person sowie Kenntnisse und Fähigkeiten eines Beschäftigten geben sollen. Gemäß § 94 BetrVG muss der Betriebsrat sowohl bei der Einführung als auch bei jeder Änderung solcher Fragebögen zustimmen.

Das Mitbestimmungsrecht gilt nicht nur für klassische Fragebögen, sondern auch für Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen, Organisationsanalysen oder Arbeitsplatzbeschreibungen – immer dann, wenn persönliche Angaben der Beschäftigten abgefragt werden. Der Betriebsrat kann dabei auch mitbestimmen, wofür die erhobenen Informationen verwendet werden dürfen.

Bestimmte Fragen sind grundsätzlich unzulässig – zum Beispiel nach politischer Einstellung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Schwangerschaft. Nach Krankheiten darf nur gefragt werden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit besteht. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet eine Einigungsstelle verbindlich – sie kann jedoch keine Fragen zulassen, die rechtlich unzulässig sind.

Beurteilungsgrundsätze sind Richtlinien, nach denen Leistung und Verhalten von Arbeitnehmern einheitlich bewertet werden. Auch hier besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 BetrVG. Ziel ist es, möglichst objektive und faire Beurteilungen sicherzustellen.

Der Betriebsrat kann bei folgenden Punkten mitbestimmen:

  • Beurteilungskriterien – welche Maßstäbe angelegt werden
  • Beurteilungsverfahren – wer beurteilt, in welchem Zeitraum und wie Widersprüche möglich sind
  • Ziele der Beurteilung – wozu die Ergebnisse genutzt werden
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen – interne Hinweise zur Anwendung
  • Inhalt von Beurteilungsgesprächen – was in solchen Gesprächen besprochen wird