Arbeitskampf - Arbeitslosengeld

In Kürze

Wer wegen eines Arbeitskampfes arbeitslos wird, hat in der Regel vorübergehend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit darf laut Gesetz nicht in laufende Arbeitskämpfe eingreifen.

Definition

Im Falle eines Streiks oder einer Aussperrung tragen Arbeitnehmer das sogenannte Lohnrisiko selbst. Streikgeld der Gewerkschaft ist kein vollwertiger Ersatz. Trotzdem springt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Situation grundsätzlich nicht ein.

Der Grund dafür ist der Neutralitätsgrundsatz nach § 160 Abs. 1 SGB III: Die Bundesagentur darf durch die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht in Arbeitskämpfe eingreifen. Sie muss das Kräfteverhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien respektieren und darf es weder zugunsten der Arbeitgeber noch der Gewerkschaften beeinflussen. Das gilt auch für andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld.

Direkte Beteiligung am Arbeitskampf: Wer durch die eigene Beteiligung an einem Arbeitskampf — ob aktiv durch Streikteilnahme oder passiv durch Aussperrung — arbeitslos wird, hat nach § 160 Abs. 2 SGB III so lange keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie der Arbeitskampf andauert. Voraussetzung ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Beteiligung und der Arbeitslosigkeit besteht.

Mittelbare Betroffenheit: Auch wer selbst nicht am Arbeitskampf beteiligt ist, aber durch dessen Auswirkungen arbeitslos wird, kann betroffen sein. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nach § 160 Abs. 3 SGB III in diesem Fall, wenn der eigene Betrieb dem räumlichen und fachlichen Geltungsbereich des umkämpften Tarifvertrags zuzuordnen ist — oder wenn vergleichbare Forderungen im eigenen Tarifbereich erhoben wurden und das Ergebnis des Arbeitskampfes voraussichtlich übernommen wird.

Ausnahmen: Arbeitnehmer, deren Betrieb eindeutig nicht zum Bereich des umkämpften Tarifvertrags gehört, erhalten weiterhin Arbeitslosengeld. Außerdem kann der Verwaltungsrat der zuständigen Agentur für Arbeit nach § 160 Abs. 4 SGB III in begründeten Ausnahmefällen bestimmen, dass bestimmten Arbeitnehmergruppen trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt wird.