Alterssicherung der Landwirte

In Kürze

Die Alterssicherung der Landwirte ist ein eigenes Rentensystem für landwirtschaftliche Unternehmer. Sie bildet eine von drei Säulen der Altersvorsorge in der Landwirtschaft.

Definition

Die Alterssicherung der Landwirte ist eine gesetzliche Teilaltersversicherung mit Verdienstersatzfunktion. Sie wurde ursprünglich als ergänzende „Taschengeldleistung" neben dem sogenannten Altenteil eingeführt — also neben dem Anspruch auf Versorgung, den ein Landwirt nach Hofübergabe an die nächste Generation erhält.

Heute stützt sich die Altersvorsorge in der Landwirtschaft auf drei Säulen:

  • Alterssicherung der Landwirte (gesetzliche Teilrente)
  • Altenteil (Versorgungsleistungen nach Hofabgabe)
  • Zusätzliche freiwillige Vorsorge

Seit dem LSV-Neuordnungsgesetz vom 12. April 2012 sind die früheren landwirtschaftlichen Alterskassen, Berufsgenossenschaften sowie Kranken- und Pflegekassen in einer einzigen Behörde zusammengeführt: der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Diese übernimmt seitdem alle Aufgaben der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aus einer Hand.