Arbeitsschutzausschuss

In Kürze

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium in größeren Betrieben, das Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät. Er ist kein Beschlussorgan, sondern gibt Empfehlungen ab.

Definition

Der Arbeitsschutzausschuss — manchmal auch Arbeitssicherheitsausschuss genannt — ist das zentrale Forum für den Austausch zwischen Unternehmensleitung, Belegschaft und Arbeitsschutzexperten im Betrieb. Er ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Wann ist er Pflicht? Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss einrichten. Teilzeitbeschäftigte werden dabei nur anteilig gezählt: bis zu 20 Stunden pro Woche zählen sie mit dem Faktor 0,5, bis zu 30 Stunden mit dem Faktor 0,75.

Wer gehört dazu? Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzten
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII

Wer muss den ASA ins Leben rufen? Es ist Aufgabe des Betriebsleiters, den Ausschuss zu gründen, zu den Sitzungen einzuladen und diese zu eröffnen. Einzelne organisatorische Aufgaben — etwa die Terminplanung oder die Tagesordnung — können an die Sicherheitsfachkraft übertragen werden. Die Leitungsverantwortung selbst bleibt jedoch auf der Führungsebene.

Wie oft tagt der ASA? Der Ausschuss kommt mindestens einmal im Quartal zusammen (§ 11 Satz 4 ASiG).

Was macht der ASA? Der Ausschuss berät — er trifft keine verbindlichen Entscheidungen. Typische Aufgaben sind:

  • Beratung über Fragen der Arbeitssicherheit
  • Erarbeitung von Sicherheitslösungen und betrieblichen Regelungen
  • Auswertung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Aufstellung eines jährlichen Sicherheitsprogramms
  • Koordinierung von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen

Über die tatsächliche Umsetzung der Empfehlungen entscheidet der Betriebsleiter gemeinsam mit dem Betriebsrat.