Arbeitskampf - Wilder Streik

In Kürze

Ein wilder Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung, die nicht von einer Gewerkschaft organisiert wird. Er gilt in der Regel als rechtswidrig und kann ernsthafte Folgen für die beteiligten Arbeitnehmer haben.

Definition

Von einem wilden Streik spricht man, wenn Arbeitnehmer gemeinsam die Arbeit niederlegen, ohne dass eine tarifzuständige Gewerkschaft diesen Streik ausgerufen oder getragen hat. Typische Beispiele sind spontane Sitzstreiks oder Arbeitsniederlegungen, die aus einer aktuellen Situation heraus entstehen — etwa als Reaktion auf eine Entscheidung des Arbeitgebers.

Ein rechtmäßiger Streik setzt grundsätzlich den Aufruf einer Gewerkschaft voraus und ist durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützt. Fehlt dieser gewerkschaftliche Rückhalt, ist der Streik in der Regel nicht durch dieses Grundrecht gedeckt.

Kann ein wilder Streik nachträglich rechtmäßig werden? Ja — eine Gewerkschaft kann einen wilden Streik übernehmen. Sind dann alle weiteren Voraussetzungen für einen zulässigen Arbeitskampf erfüllt, wird der Streik ab diesem Zeitpunkt rechtmäßig. Ob die Übernahme auch rückwirkend gilt, ist rechtlich umstritten. Kein Tarifbezug besteht, wenn der Streik zum Beispiel die Rücknahme einer Kündigung erzwingen soll — eine solche Arbeitsniederlegung kann durch Übernahme nicht gerechtfertigt werden.

Welche Folgen drohen bei einem wilden Streik? Die Teilnahme an einem wilden Streik hat weitreichende Konsequenzen:

  • Kein Lohnanspruch: Wer ohne Rechtfertigung nicht arbeitet, hat keinen Anspruch auf Vergütung für diese Zeit.
  • Abmahnung oder Kündigung: Die Teilnahme gilt als Verletzung des Arbeitsvertrags. Je nach Schwere kann der Arbeitgeber abmahnen, ordentlich oder sogar fristlos kündigen — insbesondere wenn ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung die Arbeit nicht wieder aufnimmt.
  • Schadensersatzpflicht: Arbeitnehmer können für den dem Arbeitgeber entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, da die Arbeitsverweigerung als unerlaubter Eingriff in den Gewerbebetrieb gewertet wird.

Wegen dieser schwerwiegenden Folgen ist es Aufgabe des Betriebsrats, die Belegschaft im Fall eines geplanten wilden Streiks über die Rechtslage und mögliche Konsequenzen zu informieren.