In Kürze
Der Arbeitsmarkt beschreibt das gesamtwirtschaftliche Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften. Arbeitnehmer bieten ihre Arbeitskraft an, Arbeitgeber fragen sie nach — der Lohn ist dabei der „Preis".
Definition
Der Arbeitsmarkt bezeichnet das gesamtwirtschaftliche Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach abhängiger, entlohnter Arbeit im Inland. Das Angebot umfasst Erwerbstätige, registrierte Arbeitslose und die sogenannte stille Reserve; die Nachfrage besteht aus allen verfügbaren Arbeitsplätzen und dem effektiven Arbeitsvolumen der Beschäftigung.
Auf dem Arbeitsmarkt stellen Menschen ihre Arbeitskraft gegen ein Entgelt zur Verfügung, während Arbeitgeber in der Regel die nötigen Arbeitsmittel wie Maschinen, Werkzeuge und Rohstoffe bereitstellen. Die Beobachtung und statistische Auswertung des Arbeitsmarkts erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III).
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten des Arbeitsmarktes unterschieden:
- Erster Arbeitsmarkt: Hier treffen Stellenangebote der Unternehmen und freie Arbeitskräfte direkt aufeinander. Der Lohn richtet sich nach Angebot und Nachfrage — ähnlich wie beim Gütermarkt.
- Zweiter Arbeitsmarkt: Dieser ist staatlich gefördert. Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden Anreize geschaffen, damit Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze anbieten und so ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage entsteht.
In der Praxis sind Löhne nicht frei schwankend, sondern werden meist durch Tarifverträge für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Nach unten sind sie in der Regel starr — Arbeitslosigkeit kann daher nicht einfach durch sinkende Löhne ausgeglichen werden.
Seit der Einführung des Hartz-Konzepts im Jahr 2003 unterscheidet Deutschland drei Beschäftigungsformen (Beträge Stand 01.01.2024):
- Minijob: Bruttoverdienst bis 538 Euro im Monat
- Midijob (Niedriglohn-Job): Bruttoverdienst von 538,01 bis 2.000,00 Euro im Monat
- Reguläre Beschäftigung: Bruttoverdienst über 2.000,00 Euro im Monat
Wichtige Kennzahlen zur Beurteilung des Arbeitsmarktes sind die Erwerbsquote und die Arbeitslosenquote. Sie werden sowohl für die gesamte Volkswirtschaft als auch nach Regionen und Branchen ausgewertet und dienen der Analyse von Beschäftigungslage, Fachkräftebedarf und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Der Begriff begründet keinen individuellen Anspruch auf Beschäftigung oder Entgelt gegenüber Arbeitgebern. Vom Arbeitsmarkt abzugrenzen sind interne Beschäftigungssysteme einzelner Betriebe als betriebsinterne Personalstruktur.