Anzeigepflicht

In Kürze

Die Anzeigepflicht verpflichtet Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, bestimmte Ereignisse oder Umstände gegenüber einer zuständigen Behörde oder Stelle zu melden. Sie gilt in verschiedenen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts.

Definition

Im Arbeitsrecht gibt es mehrere gesetzlich geregelte Situationen, in denen eine Anzeigepflicht besteht. Je nach Bereich richtet sich die Meldung an unterschiedliche Stellen.

Berufsausbildung: Wird ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, muss dies der zuständigen Kammer zur Eintragung mitgeteilt werden (§ 32 BBiG).

Massenentlassung: Plant ein Arbeitgeber, innerhalb von 30 Kalendertagen eine größere Zahl von Arbeitnehmern zu entlassen, muss er dies dem zuständigen Arbeitsamt anzeigen (§ 17 KSchG). Die genauen Schwellenwerte hängen von der Betriebsgröße ab:

  • Betriebe mit 20 bis unter 60 Beschäftigten: mehr als 5 Entlassungen
  • Betriebe mit 60 bis unter 500 Beschäftigten: 10 % der Belegschaft oder mehr als 25 Personen
  • Betriebe mit mindestens 500 Beschäftigten: mindestens 30 Entlassungen

Mutterschutz: Teilt eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mit, muss der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde – in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt – informieren (§ 5 MuSchG).

Schwerbehinderte Menschen: Arbeitgeber sind verpflichtet, jährlich bis zum 31. März der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Arbeitsplätze, der beschäftigten schwerbehinderten Menschen sowie die Höhe der Ausgleichsabgabe zu melden – getrennt für jeden Betrieb (§ 80 SGB IX).

Arbeitsunfälle: Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen geführt haben, müssen unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.

Versicherungen: Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen alle bekannten, für die Risikoeinschätzung relevanten Umstände angegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Rücktritt des Versicherers und zur Leistungsfreiheit im Schadensfall führen. Auch spätere Gefahrerhöhungen – etwa ein gestiegener Wert der Betriebsausstattung – sind anzuzeigen. Im Schadensfall gelten je nach Versicherungsart unterschiedliche, teils sehr kurze Meldefristen.