In Kürze
Der Begriff „Arbeit" lässt sich im betriebswirtschaftlichen Sinne in sechs verschiedene Formen unterteilen. Diese reichen von der Unternehmensführung bis hin zur praktischen Ausführung von Aufgaben.
Definition
Früher wurde Arbeit schlicht in abhängige und unabhängige Arbeit eingeteilt. Mit der wachsenden Bedeutung des Personalwesens in Unternehmen wurde diese Einteilung verfeinert. Heute unterscheidet man sechs Formen von Arbeit:
- Leitende Arbeit – Früher ausschließlich Aufgabe des Unternehmers, heute zunehmend auf das mittlere Management übertragen. Dazu gehören die Festlegung von Unternehmenszielen, Unternehmenspolitik und Personalpolitik sowie die Koordination der Unternehmensbereiche.
- Planende Arbeit – Beschaffung und Analyse von Informationen, Daten und Trends für zukünftige Entscheidungen – sowohl für den nationalen als auch internationalen Markt.
- Beratende Arbeit – Unterstützung der Unternehmensführung durch interne Stabsabteilungen oder externe Fachleute bei der Entwicklung von Grundsatzentscheidungen.
- Überwachende Arbeit – Heute weniger reine Kontrolle, sondern vor allem Steuerung durch Controlling: Informationen werden gezielt aufbereitet und den Entscheidungsträgern bereitgestellt. Man unterscheidet operatives Controlling (kurzfristig, ein bis zwei Jahre) und strategisches Controlling (langfristige Ausrichtung).
- Verwaltende Arbeit – Eine unternehmensinterne Dienstleistung, die keinen direkten Beitrag zur Leistungserstellung hat, aber einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellt.
- Ausführende Arbeit – Die produktive Basis aller anderen Arbeitsformen. Sie setzt Unternehmensziele in konkrete Leistungen oder Dienstleistungen um und ist unverzichtbar für die Erfüllung des Unternehmenszwecks.
Die ausführende Arbeit bildet das Fundament, auf dem alle anderen Arbeitsformen aufbauen. Ohne sie lässt sich kein Unternehmensprodukt und keine Dienstleistung erbringen.