In Kürze
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier zur langfristigen Kapitalüberlassung. Sie begründet ein schuldrechtliches Gläubigerverhältnis ohne Mitgliedschaftsrechte.
Definition
Der Begriff Anleihe bezeichnet ein kapitalmarktbasiertes Finanzierungsinstrument im Arbeitsrecht. Es handelt sich um eine festverzinsliche Schuldverschreibung, die Kapital zeitlich befristet bereitstellt.
Eine Anleihe liegt vor, wenn ein Emittent zur Rückzahlung eines bestimmten Nennbetrags sowie laufender Zinsen verpflichtet ist. Das Rechtsverhältnis ist schuldrechtlich ausgestaltet und begründet keine Beteiligung an Leitung oder Vermögen.
Die Forderungsrechte ergeben sich ausschließlich aus den Emissionsbedingungen und der vertraglichen Ausgestaltung.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG).
Die Anleihe vermittelt keine Gesellschafterstellung und kein unternehmerisches Mitbestimmungsrecht.
Abzugrenzen ist die Anleihe von:
- der Aktie, die eine mitgliedschaftliche Beteiligung am Unternehmen verkörpert
In der Praxis dient die Anleihe der standardisierten Fremdfinanzierung von Unternehmen, Kreditinstituten oder öffentlichen Emittenten.