Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung bezeichnet die zielgerichtete Zusammenführung von Arbeitssuchenden oder Ausbildungssuchenden mit Arbeitgebern, um ein Arbeitsverhältnis oder einen Ausbildungsplatz zu begründen. Sie kann durch öffentliche Stellen oder zugelassene private Anbieter erfolgen und ist rechtlich im Sozialgesetzbuch Drittes...

In Kürze

Arbeitsvermittlung bezeichnet die zielgerichtete Zusammenführung von Arbeitssuchenden oder Ausbildungssuchenden mit Arbeitgebern, um ein Arbeitsverhältnis oder einen Ausbildungsplatz zu begründen. Sie kann durch öffentliche Stellen oder zugelassene private Anbieter erfolgen und ist rechtlich im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt.

Definition

Arbeitsvermittlung umfasst alle organisatorischen und tatsächlichen Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, geeignete Bewerberprofile und offene Stellen systematisch einander zuzuordnen und einen Vertragsabschluss herbeizuführen. Der Vermittler wird dabei nicht selbst Vertragspartei — das unterscheidet die Arbeitsvermittlung von der Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Verleiher eigene Arbeitgeberstellung hat. Ein Anspruch auf einen erfolgreichen Vertragsabschluss wird durch Arbeitsvermittlung nicht begründet.

Sobald sich jemand arbeitssuchend oder ausbildungssuchend meldet, muss die Arbeitsagentur unverzüglich eine Potenzialanalyse durchführen (§ 37 Abs. 1 SGB III). Dabei werden berufliche Fähigkeiten, persönliche Merkmale und die Eignung der Person festgestellt. Es dürfen nur die Informationen erhoben werden, die für die Vermittlung tatsächlich notwendig sind.

Auf Grundlage der Potenzialanalyse wird eine Eingliederungsvereinbarung zwischen der Arbeitsagentur und der arbeitssuchenden Person geschlossen (§ 37 Abs. 2 SGB III). Sie legt schriftlich fest:

  • Das Eingliederungsziel – welche Art von Stelle oder Ausbildung angestrebt wird
  • Die Maßnahmen der Arbeitsagentur – etwa Beratung, Kurse oder Förderungen
  • Die Eigenbemühungen des Arbeitssuchenden – was die Person selbst unternehmen muss, zum Beispiel Bewerbungen schreiben

Die Eingliederungsvereinbarung spiegelt den Grundsatz „Fördern und Fordern" wider: Die Arbeitsagentur unterstützt aktiv, erwartet aber auch, dass die arbeitssuchende Person selbst Verantwortung übernimmt. Der Begriff ist darüber hinaus praxisrelevant für Zuständigkeiten, Förderinstrumente und Vergütungsregelungen am Arbeitsmarkt.

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