In Kürze
Die Ansparabschreibung ermöglichte Unternehmen eine vorgezogene steuerliche Gewinnminderung für geplante Investitionen. Sie wirkte als rein rechnerische Rücklage ohne Bilanzierung.
Definition
Ansparabschreibung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine außerbilanzielle Rechengröße zur zeitlich vorgezogenen Minderung des steuerlichen Gewinns bei geplanter Investition.
Ansparabschreibung liegt vor, wenn für ein konkret bestimmtes, künftig anzuschaffendes Wirtschaftsgut ein bestimmter Betrag rechnerisch festgelegt ist. Die Festlegung setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb eines gesetzlich bestimmten Investitionszeitraums angeschafft wird.
Rechtsgrundlage war:
- § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) in der bis 2007 geltenden Fassung
Die Ansparabschreibung begründete keine Verpflichtung zur tatsächlichen Durchführung der Investition.
Abzugrenzen ist die Ansparabschreibung von:
- dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, der die heutige gesetzliche Ausgestaltung darstellt
In der steuerlichen Praxis diente die Ansparabschreibung der Liquiditätssteuerung durch zeitliche Verschiebung der steuerlichen Belastung.