Arbeitsleistung

Arbeitsleistung beschreibt die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit im Arbeitsverhältnis — also das Arbeitsergebnis innerhalb einer bestimmten Zeit bei vereinbarter Qualität. Sie hängt sowohl von persönlichen Voraussetzungen als auch von den Bedingungen am Arbeitsplatz ab.

In Kürze

Arbeitsleistung beschreibt die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit im Arbeitsverhältnis — also das Arbeitsergebnis innerhalb einer bestimmten Zeit bei vereinbarter Qualität. Sie hängt sowohl von persönlichen Voraussetzungen als auch von den Bedingungen am Arbeitsplatz ab.

Definition

Arbeitsleistung ist ein arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Begriff. Im arbeitsrechtlichen Sinne bezeichnet er die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit: das innerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsvolumen in der vereinbarten Qualität. Im betriebswirtschaftlichen Sinne meint man damit das mengenmäßige Ergebnis einer zielgerichteten Anstrengung innerhalb einer Zeiteinheit.

Rechtsgrundlage ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der das gegenseitige Austauschverhältnis zwischen Arbeit und Vergütung regelt. Arbeitsleistung liegt vor, wenn Inhalt, Umfang, Zeit und Ort der Tätigkeit objektiv festgelegt sind. Die persönliche Leistungserbringung ist erforderlich, soweit keine wirksame Gestattung einer Vertretung besteht.

Wichtig: Arbeitsleistung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Erfolgsmenge oder einen wirtschaftlichen Erfolg. Sie ist klar von der Arbeitszeit als bloßer Anwesenheitsdauer abzugrenzen. Im Arbeitsverhältnis bestimmt sie maßgeblich die Vergütungspflicht, die Leistungsbewertung und arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Einflussfaktoren

Die Arbeitsleistung wird von zwei Gruppen von Faktoren beeinflusst:

  • Objektive Faktoren: Arbeitsaufgabe, Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsumwelt
  • Subjektive Faktoren: Leistungsdisposition (körperliche und geistige Grundvoraussetzungen), Leistungsfähigkeit (erworbene Fähigkeiten und Qualifikation) sowie Leistungsbereitschaft (Motivation und Wille zur Arbeit)

Leistungsfähigkeit meint das, was ein Mensch grundsätzlich kann — körperlich wie geistig. Sie ergibt sich vor allem aus der beruflichen Qualifikation. Die sogenannte Dauerleistungsfähigkeit liegt dabei bei etwa 15 bis 25 Prozent der maximalen Leistungsfähigkeit.

Leistungsbereitschaft beschreibt den Willen und die Motivation, diese Fähigkeiten auch einzusetzen. Sie wird durch materielle Anreize (z. B. Gehalt) und immaterielle Anreize (z. B. Anerkennung, Arbeitsklima) beeinflusst. Man unterscheidet zwischen extrinsischen Motiven — Antrieben von außen, etwa Arbeitsplatzsicherheit — und intrinsischen Motiven, die aus der Arbeit selbst entstehen, etwa das Gefühl, etwas Sinnvolles zu leisten.

Beide Faktoren wirken zusammen: Hohe Leistungsfähigkeit allein nützt wenig, wenn die Bereitschaft fehlt — und umgekehrt. Maßnahmen zur Weiterbildung wirken daher nur dann, wenn gleichzeitig auch die Motivation der Beschäftigten gefördert wird.

Messung der Arbeitsleistung

Gemessen wird die Arbeitsleistung vor allem anhand von zwei Maßstäben:

  • Produktivität: Mengenergebnis im Verhältnis zur eingesetzten Arbeitszeit — eine rein mengenmäßige Größe
  • Wirtschaftlichkeit: Wert des Ergebnisses im Verhältnis zu den entstandenen Kosten — ermöglicht auch branchenübergreifende Vergleiche

Bei Tätigkeiten, die sich nicht in Zahlen messen lassen — etwa bei Führungs- oder Planungsaufgaben — ist die Bewertung der Arbeitsleistung schwierig und kann im Betrieb zu Konflikten führen.

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