Abzahlung

In Kürze

Abzahlung bezeichnet die Rückführung einer Geldschuld in mehreren Teilbeträgen. Sie strukturiert die zeitlich gestreckte Erfüllung einer bestehenden Zahlungsverpflichtung.

Definition

Abzahlung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die planmäßige Rückführung einer geschuldeten Geldsumme in zeitlich gestreckten Teilbeträgen.

Abzahlung liegt vor, wenn eine bestehende Hauptforderung nicht sofort vollständig erfüllt wird. Die Teilbeträge können regelmäßig oder unregelmäßig und mit oder ohne Zinsanteil festgelegt sein.

Voraussetzung ist eine wirksam begründete Geldschuld sowie eine Vereinbarung über die gestreckte Leistungserbringung.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Darlehen

Abzahlung begründet keinen Erlass der Restforderung bis zur vollständigen Erfüllung.

Abzugrenzen ist die Abzahlung von:

  • der Stundung, bei der lediglich die Fälligkeit hinausgeschoben wird

In der Praxis dient Abzahlung der Liquiditätssicherung von Schuldnern und der schrittweisen Forderungsrealisierung durch Gläubiger.