Aussperrung

In Kürze

Aussperrung ist ein kollektives Arbeitskampfmittel des Arbeitgebers mit vorübergehendem Ausschluss von Beschäftigten. Sie dient der Durchsetzung tariflicher Ziele während laufender Tarifauseinandersetzungen.

Definition

Aussperrung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt den planmäßigen Ausschluss von Arbeitnehmern von der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber.

Die Aussperrung bezweckt die Herstellung eines Verhandlungsgleichgewichts im Rahmen tariflicher Konflikte. Voraussetzung ist eine kollektive Maßnahme im Zusammenhang mit einer bestehenden oder drohenden Tarifauseinandersetzung.

Erforderlich ist ferner die Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis für die Dauer der Maßnahme. Die rechtliche Zulässigkeit bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampf.

Rechtsgrundlage ist die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschützte Tarifautonomie der Koalitionen.

Während einer rechtmäßigen Aussperrung besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Annahme der Arbeitsleistung. Die Aussperrung begründet keinen eigenständigen Beendigungsgrund für das Arbeitsverhältnis.

Abzugrenzen ist die Aussperrung von:

  • dem individualrechtlichen Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

In der Praxis beeinflusst die Aussperrung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kollektiver Tarifverhandlungen maßgeblich.