In Kürze
Ausstehende Einlagen sind der Teil des gezeichneten Kapitals einer Kapitalgesellschaft, der von den Gesellschaftern noch nicht eingezahlt wurde. In der Bilanz stellen sie eine Forderung des Unternehmens gegenüber seinen Gesellschaftern dar.
Definition
Wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird oder ihr Kapital erhöht, verpflichten sich die Gesellschafter, einen bestimmten Betrag einzuzahlen – das sogenannte gezeichnete Kapital. Dieser Betrag muss jedoch nicht sofort vollständig geleistet werden.
Die ausstehende Einlage ist die Differenz zwischen dem gezeichneten Kapital und dem tatsächlich bereits eingezahlten Betrag. Das gezeichnete Kapital wird in der Buchführung stets in voller Höhe ausgewiesen – auch wenn noch nicht alles eingezahlt ist.
In der Bilanz kann die ausstehende Einlage auf zwei Arten dargestellt werden gemäß § 272 Abs. 1 HGB:
- Aktivseite: Ausweis vor dem Anlagevermögen; bereits eingeforderte, aber noch nicht gezahlte Beträge werden gesondert vermerkt.
- Passivseite: Offene Absetzung beim gezeichneten Kapital; eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Beträge müssen zusätzlich unter den Forderungen gesondert ausgewiesen werden.
Wichtig: Ausstehende Einlagen gibt es nur bei Bareinlagen. Wer seine Einlage als Sacheinlage leistet – also zum Beispiel durch die Übertragung von Gegenständen oder Rechten –, muss diese bereits vor der Eintragung ins Handelsregister vollständig erbringen. Bei Sacheinlagen kann es daher keine ausstehenden Einlagen geben.