In Kürze
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf ein noch nicht abgeschlossenes Geschäft – der Käufer zahlt den Preis ganz oder teilweise, bevor die Ware geliefert oder die Leistung erbracht wurde.
Definition
Anzahlungen sind Vorausleistungen auf schwebende Geschäfte. Das bedeutet: Die eigentliche Lieferung oder Dienstleistung steht noch aus, wenn das Geld bereits fließt. Finanzwirtschaftlich gesehen gewährt der Kunde damit seinem Lieferanten einen Kredit.
Anzahlungen kommen besonders häufig in Branchen vor, in denen teure oder aufwendige Güter über einen langen Zeitraum hergestellt werden – etwa im Maschinenbau, Schiffsbau oder in der Bauwirtschaft. Dort können Anzahlungsquoten von 30 bis 50 Prozent der Bilanzsumme üblich sein.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Geleistete Anzahlungen: Das Unternehmen zahlt im Voraus an einen Lieferanten – zum Beispiel für Maschinen, Rohstoffe oder Sachanlagen.
- Erhaltene Anzahlungen: Das Unternehmen erhält Geld von Kunden, bevor es seine Leistung erbracht hat. Wird das Geschäft nicht erfüllt, hat der Kunde ein Rückforderungsrecht.
Bilanzielle Behandlung: Geleistete Anzahlungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, erhaltene Anzahlungen auf der Passivseite als Verbindlichkeiten. Die genauen Positionen regelt § 266 HGB. Nach § 268 Abs. 5 HGB dürfen erhaltene Anzahlungen offen von den Vorräten auf der Aktivseite abgesetzt werden – das verringert die Bilanzsumme.
Umsatzsteuer: Erhaltene Anzahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn sie sich auf steuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen beziehen (§ 13 Abs. 1a UStG). Die Steuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Anzahlung vereinnahmt wurde – nicht erst bei Lieferung. Fällt die zugrundeliegende Leistung unter eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG, ist die Anzahlung steuerfrei.
Vorsteuerabzug: Wer eine Anzahlung leistet, kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen – vorausgesetzt, die Rechnung liegt vor und die Zahlung wurde tatsächlich geleistet (§ 15 Abs. 1 UStG).