In Kürze
AGG-Hopping bezeichnet missbräuchliche Bewerbungen mit dem Ziel von Entschädigungsforderungen. Der Fokus liegt nicht auf der tatsächlichen Stellenaufnahme.
Definition
AGG-Hopping ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Kontext des Antidiskriminierungsrechts. Der Begriff bezeichnet das systematische Einreichen nicht ernsthaft gemeinter Bewerbungen zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
AGG-Hopping liegt vor, wenn Bewerbungen ausschließlich erfolgen, um vermeintliche Benachteiligungen rechtlich auszunutzen. Voraussetzung ist, dass objektiv kein Interesse an der Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht.
Maßgeblich ist die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere im Lichte unionsrechtlicher Vorgaben.
Rechtsgrundlage kann insbesondere sein:
- § 15 AGG
AGG-Hopping begründet keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG.
Abzugrenzen ist es von der zulässigen mehrfachen Rechtsverfolgung bei ernsthaften Bewerbungen.
In der Praxis dient der Begriff der Bewertung von Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsklagen im Bewerbungsverfahren.