Arbeitskleidung

In Kürze

Arbeitskleidung bezeichnet arbeitsbezogene Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird. Sie dient funktionalen betrieblichen Zwecken und unterliegt arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Definition

Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das Tragen bestimmter Kleidung während der Arbeitszeit erfasst. Der Begriff bezeichnet Kleidung, die im Rahmen der Arbeitsleistung getragen wird und funktional arbeitsbezogen ist.

Arbeitskleidung liegt vor, wenn die Kleidung arbeitsbezogen genutzt wird und private Nutzung regelmäßig nachrangig ist. Die Einordnung setzt keine individuelle Anordnung voraus, sondern knüpft an Zweck, Einsatz und betriebliche Üblichkeit an.

Maßgeblich ist eine objektive Betrachtung aus betrieblicher Sicht, unabhängig von persönlichem Geschmack oder Mode.

Rechtsgrundlagen betreffen insbesondere das Mitbestimmungsrecht nach:

  • § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Kleidervorgaben

Für zwingende Schutzanforderungen gelten ergänzend Pflichten aus dem:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Bereitstellung geeigneter Ausrüstung

Arbeitskleidung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kostenerstattung oder Vergütung ohne gesonderte Regelung.

Abzugrenzen ist Arbeitskleidung von:

  • Dienstkleidung
  • Schutzkleidung, die angeordnet oder sicherheitsrechtlich zwingend vorgeschrieben sind

Arbeitskleidung beeinflusst Vergütungspflichten, Mitbestimmung und organisatorische Abläufe im Betrieb bei Einführung entsprechender Vorgaben.