In Kürze
Eine Anwesenheitsprämie ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer für ihre tatsächliche und ununterbrochene Anwesenheit am Arbeitsplatz belohnt. Sie ergänzt das reguläre Grundgehalt und kann bei Fehlzeiten gekürzt werden.
Definition
Die Anwesenheitsprämie ist Teil der Gesamtvergütung und wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Grundvergütung gezahlt. Arbeitnehmer erhalten sie, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum keine oder nur eine begrenzte Anzahl von Fehlzeiten aufweisen. Die Zahlung kann laufend oder einmalig erfolgen.
Die rechtliche Grundlage kann unterschiedlich sein: ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, ein Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Übung. Es handelt sich um eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers.
Unbestritten zulässig ist die Kürzung der Prämie bei unentschuldigtem Fehlen, etwa bei Bummelei oder Verspätung. Wird die Prämie jedoch auch bei Krankheit gekürzt, ist das sozialpolitisch umstritten — denn es könnte Arbeitnehmer dazu verleiten, krank zur Arbeit zu erscheinen und ihre Gesundheit zu gefährden.
Wichtig: Wer als Betriebsratsmitglied Arbeitszeit für die Betriebsratstätigkeit aufwendet, darf deshalb keine Kürzung der Anwesenheitsprämie hinnehmen. Das schreibt § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ausdrücklich vor.
Da es sich um eine freiwillige Sonderleistung handelt, ist die Anwesenheitsprämie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wird sie nicht laufend, sondern einmalig gezahlt, gilt sie als Einmalzahlung und wird entsprechend behandelt.