In Kürze
Die Abgrenzungsrechnung sorgt dafür, dass Kosten und Erträge der richtigen Abrechnungsperiode und dem richtigen Bereich zugeordnet werden. Sie trennt betriebliche Vorgänge von betriebsfremden und stellt sicher, dass Zahlen periodengerecht erfasst werden.
Definition
Die Abgrenzungsrechnung hat zwei Aufgaben: In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden Kosten nach ihrer Entstehung ermittelt und aufbereitet. In der kaufmännischen Buchführung werden Aufwendungen und Erträge der richtigen Rechnungsperiode – zum Beispiel einem Geschäftsjahr oder Quartal – zugeordnet.
Grundlage dafür sind Daten aus der Finanzbuchführung, der Betriebsstatistik, externen Quellen sowie sogenannte kalkulatorische Kosten, die das Unternehmen selbst ermittelt.
Betriebliche Abgrenzung: Nicht jeder Aufwand gehört zum eigentlichen Geschäftsbetrieb. Erträge aus Wertpapieranlagen oder Mieteinnahmen aus einer Betriebswohnung haben nichts mit der eigentlichen Unternehmensleistung zu tun. Solche neutralen Aufwendungen und Erträge werden von den betrieblichen Kosten getrennt und nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Zusätzlich werden kalkulatorische Kosten ermittelt, etwa:
- Kalkulatorische Abschreibung
- Kalkulatorische Miete
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
- Kalkulatorische Wagnisse
- Kalkulatorische Zinsen
Zeitliche Abgrenzung: Zahlungen fallen nicht immer in dieselbe Periode wie die zugehörige Leistung. Wird zum Beispiel eine Jahresversicherung im Oktober bezahlt, gehören nur drei Monate davon ins laufende Geschäftsjahr – der Rest wird ins nächste Jahr übertragen.
In der Bilanz erscheinen solche abgegrenzten Werte als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Man unterscheidet:
- Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA): Eine Ausgabe erfolgt im alten Jahr, die Leistung dafür aber erst im neuen Jahr – zum Beispiel eine im Dezember gezahlte Januar-Miete.
- Passive Rechnungsabgrenzung (PRA): Eine Einnahme erfolgt im alten Jahr, die Leistung dafür aber erst im neuen Jahr – zum Beispiel eine Kundenanzahlung im Dezember für eine Leistung im Folgejahr.
- Sonstige Forderungen (antizipativ, Aktivseite): Die Leistung wurde im alten Jahr erbracht, die Einnahme erfolgt erst im neuen Jahr.
- Sonstige Verbindlichkeiten (antizipativ, Passivseite): Die Leistung wurde im alten Jahr empfangen, die Zahlung erfolgt erst im neuen Jahr.