In Kürze
Wer Arbeitslosengeld (ALG) erhalten möchte, muss sich arbeitslos melden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bezugsdauer beträgt je nach Alter und Versicherungszeit zwischen 6 und 24 Monaten.
Definition
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Was als „Arbeitslosigkeit" gilt, regelt § 138 SGB III.
Meldepflicht: Wer arbeitslos wird, muss sich persönlich oder elektronisch bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden (§ 141 SGB III). Diese Meldung ist eine zwingende Voraussetzung für den Anspruch – sie kann nicht nachträglich ersetzt werden.
Wer weiß, dass sein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, muss sich bereits spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Erfährt man den Beendigungszeitpunkt erst später, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Wer zu spät meldet, riskiert eine einwöchige Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III).
Erreichbarkeit: Leistungsempfänger müssen täglich einmal in ihrer Wohnung von eingegangener Post Kenntnis nehmen können – eine ständige Anwesenheit ist nicht erforderlich (§ 1 Erreichbarkeitsanordnung i. V. m. § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III).
Anspruchsdauer: Das Arbeitslosengeld wird für mindestens 6 und höchstens 24 Monate gezahlt (§ 147 SGB III). Wie lange genau, hängt vom Lebensalter und der Dauer der vorherigen Versicherung ab:
- Ab 50 Jahren: bis zu 15 Monate
- Ab 58 Jahren: bis zu 24 Monate
Die Bezugsdauer kann sich durch Ruhezeiten (z. B. beim Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld) oder Sperrzeiten (bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund) verkürzen.
Hat man innerhalb der letzten vier Jahre bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, diesen aber nicht vollständig ausgeschöpft, verlängert sich die aktuelle Bezugsdauer um den verbleibenden Rest des früheren Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III).