Arbeitsassistenz

In Kürze

Arbeitsassistenz ermöglicht arbeitsplatzbezogene Unterstützung für schwerbehinderte Menschen. Sie dient der Ausübung der persönlichen Arbeitsleistung im regulären Beschäftigungsverhältnis.

Definition

Arbeitsassistenz ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter im Arbeitsverhältnis. Sie umfasst personenbezogene Hilfstätigkeiten, die funktionale Einschränkungen ausgleichen.

Arbeitsassistenz liegt vor, wenn kontinuierliche Unterstützung am konkreten Arbeitsplatz objektiv erforderlich ist. Vorausgesetzt ist, dass die betroffene Person ihre fachliche Qualifikation besitzt und die Arbeitsleistung persönlich schuldet.

Arbeitsassistenz setzt ferner voraus, dass technische Anpassungen oder betriebliche Unterstützung nicht ausreichen.

Rechtsgrundlagen für die Kostenübernahme können insbesondere sein:

  • § 185 Absatz 5 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • § 49 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur eigenständigen Bereitstellung einer Assistenzleistung besteht nicht.

Von der Übertragung arbeitsvertraglicher Hauptpflichten auf Dritte ist das Instrument klar zu unterscheiden.

Arbeitsassistenz besitzt erhebliche Praxisrelevanz für die Sicherung und Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt.