Abgeltungssteuer

In Kürze

Die Abgeltungssteuer erfasst pauschal Erträge aus privatem Kapitalvermögen. Der Steuerabzug erfolgt regelmäßig direkt an der Quelle durch auszahlende Stellen.

Definition

Abgeltungssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff für die pauschale Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sie erfasst laufende und realisierte Erträge aus Kapitalanlagen, unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen.

Tatbestandlich liegt sie vor, wenn Kapitalerträge zufließen und der Steuerabzug an der Quelle erfolgt.

Der Steuerabzug erfolgt regelmäßig durch inländische Kreditinstitute bei Auszahlung oder Gutschrift der Erträge.

Mit dem Einbehalt sind Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abschließend abgegolten.

Ein Freistellungsbetrag kann die Bemessungsgrundlage mindern, soweit die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 32d Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Regelungen zur Kapitalertragsteuer im EStG

Die Abgeltungssteuer begründet keinen eigenständigen Veranlagungsanspruch des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung.

Sie ist von der tariflichen Einkommensteuer abzugrenzen, da die Abgeltungssteuer pauschal und quellenbezogen erhoben wird.

In der Praxis vereinfacht die Abgeltungssteuer den Steuerabzug bei Banken und reduziert Deklarationspflichten für private Anleger.