In Kürze
Auskunfts- und Beratungsstellen sind öffentliche Anlaufstellen, die Arbeitnehmer und Bürger über ihre Rechte und Pflichten im Sozialrecht informieren. Der Anspruch auf Beratung ist gesetzlich verankert.
Definition
Das Sozialgesetzbuch verpflichtet Leistungsträger dazu, alle betroffenen Personen umfassend und fachgerecht über soziale Leistungen zu informieren. Ziel ist es, ortsnahe Stellen zu schaffen, die engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern haben und gleichzeitig mit den verschiedenen Sozialbereichen vertraut sind.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- § 13 SGB I – Leistungsträger klären die Bevölkerung über Rechte und Pflichten auf, zum Beispiel durch Merkblätter, Presse oder Internet.
- § 14 SGB I – Jede Person hat das Recht, vom zuständigen Leistungsträger individuell beraten zu werden. Die Beratung muss alle Aspekte des Einzelfalls berücksichtigen — auch solche, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
- § 15 SGB I – Zuständige Stellen sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und bei Bedarf den richtigen Leistungsträger zu benennen.
- § 22 SGB IX – Für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung gibt es sogenannte Gemeinsame Servicestellen, die umfassende und barrierefreie Beratung gewährleisten.
Allgemeine Beratung im Sozialversicherungsrecht bieten Versicherungsämter und Bürgerservicestellen, die je nach Bundesland bei unterschiedlichen unteren Verwaltungsbehörden angesiedelt sind — etwa bei Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.
Darüber hinaus gibt es mobile Beratungsangebote: Sprechtage in Gemeindeverwaltungen, Betriebssprechtage direkt am Arbeitsplatz sowie Beratung durch ehrenamtlich tätige Versichertenälteste.
Für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger neben festen Beratungsstellen auch Online-Dienste an. Mit einem elektronischen Identitätsnachweis (eID) können Versicherte ihr Rentenkonto einsehen, Anträge stellen und Daten ändern. Seit 2023 steht zudem ein staatliches Online-Portal für eine digitale Rentenübersicht zur Verfügung, das Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge bündelt — rechtliche Grundlage ist das Rentenübersichtsgesetz vom 17. Februar 2021.