In Kürze
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern, vor dem Renteneintritt ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Die rechtliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Definition
Altersteilzeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, bei dem ältere Beschäftigte ihre Arbeitszeit gegen Ende ihres Berufslebens schrittweise verringern. Ziel ist ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) bildet die gesetzliche Grundlage. Es regelt unter anderem die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen der Altersteilzeitarbeit. Diese Regelungen gelten auch nach dem Auslaufen früherer Förderleistungen der Agentur für Arbeit weiterhin unverändert fort.
Altersteilzeit ist möglich, wenn sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne eine solche Grundlage besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf.
Mit der Altersteilzeitarbeit sind besondere Regelungen in folgenden Bereichen verbunden:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Entgeltersatzleistungen
- Meldepflichten
- Versicherungsrecht