In Kürze
Abzüge sind gesetzlich veranlasste Einbehalte vom Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber. Sie betreffen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vor der Auszahlung.
Definition
Abzüge ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlich veranlassten Einbehaltung bestimmter Geldbeträge vom Arbeitsentgelt im Kontext der Entgeltabrechnung. Der Begriff bezeichnet die Summe gesetzlich determinierter Einbehalte durch den Arbeitgeber vor tatsächlicher Auszahlung an Beschäftigte.
Abzüge liegen vor, wenn Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder gleichartige Positionen vom laufenden Bruttoentgelt rechnerisch abgesetzt sind.
Rechtsgrundlage für lohnsteuerliche Einbehalte ist insbesondere:
- § 38 Einkommensteuergesetz (EStG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung individueller zusätzlicher Einbehalte wird dadurch für Arbeitsverhältnisse nicht begründet.
Abzugrenzen sind Abzüge von:
- freiwilligen Entgeltumwandlungen
- Pfändungen
Diese folgen jeweils anderen rechtlichen Grundlagen.
In der Praxis bestimmen Abzüge regelmäßig die Differenz zwischen Bruttoentgelt und ausgezahltem Nettoarbeitsentgelt maßgeblich.