Abzüge von Lohn und Gehalt

In Kürze

Ihr Gehalt wird als Bruttobetrag vereinbart. Davon zieht der Arbeitgeber Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und ggf. persönliche Beträge ab — was übrig bleibt, ist das Nettogehalt.

Definition

Lohn und Gehalt sind Bruttozahlungen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber behält bestimmte Beträge ein und führt sie direkt an die zuständigen Stellen ab. Es gibt drei grundlegende Abzugsarten.

Steuerliche Abzüge umfassen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag (ab 2025 erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 72.826 Euro), die Kirchensteuer sowie die Pauschalsteuer. Der Arbeitgeber meldet diese Beträge monatlich beim zuständigen Finanzamt an.

Sozialversicherungsabzüge sind die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge in der Regel gemeinsam. Die Krankenkasse zieht alle Beiträge ein und leitet sie an die anderen Versicherungszweige weiter. Für die Pflegeversicherung gelten 2025 folgende Beitragssätze (Arbeitnehmeranteil):

  • 4,20 % für Kinderlose (ab 23 Jahren)
  • 3,60 % für Eltern mit einem Kind
  • 3,35 % für Eltern mit zwei Kindern
  • 3,10 % für Eltern mit drei Kindern
  • 2,85 % für Eltern mit vier Kindern
  • 2,60 % für Eltern mit fünf oder mehr Kindern

Persönliche Abzüge entstehen aus der privaten Situation des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber behält diese Beträge ein und überweist sie weiter. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermögenswirksame Sparbeiträge
  • Lohnpfändungen
  • Vorschüsse
  • Versicherungsbeiträge
  • Kindergartenbeiträge