In Kürze
Beim Akkordlohn richtet sich das Gehalt nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach dem erbrachten Arbeitsergebnis. Wer mehr leistet, verdient mehr.
Definition
Der Akkordlohn ist eine Form des Leistungslohns. Anders als beim Zeitlohn zählt nicht, wie lange jemand arbeitet, sondern wie viel er produziert oder leistet. Grundlage ist eine sogenannte Normalleistung, die mit einem festgelegten Akkordrichtsatz bewertet wird.
Der Akkordrichtsatz setzt sich aus dem garantierten Mindestlohn (tariflich oder einzelvertraglich) und einem Akkordzuschlag von üblicherweise 10 bis 25 % zusammen. Wer mehr als die Normalleistung erbringt, verdient entsprechend mehr. Wer weniger leistet, erhält mindestens den vereinbarten Grundlohn.
Man unterscheidet zwei Hauptformen:
- Geldakkord: Für jede produzierte Einheit wird ein fester Geldbetrag vergütet. Das Entgelt ergibt sich aus: vereinbarter Geldsatz × produzierte Menge.
- Zeitakkord: Jeder Einheit wird eine feste Zeitvorgabe zugeordnet, die anschließend mit einem Geldfaktor multipliziert wird.
Beim Einzelakkord wird die Leistung jedes Arbeitnehmers einzeln gemessen und vergütet. Beim Gruppenakkord wird das Ergebnis der gesamten Gruppe bewertet und anteilig auf die Mitglieder verteilt — sinnvoll, wenn eine Einzelzurechnung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Misslingt die Arbeit, trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das Risiko. Nur wenn dem Arbeitnehmer ein nachweisbares Verschulden trifft und eine schriftliche Vereinbarung über einwandfreie Leistung besteht, kann der Lohnanspruch entfallen.
Mitbestimmung und gesetzliche Grenzen: Ohne tarifliche Regelung braucht die Einführung von Akkordlohn die Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG. Für bestimmte Gruppen ist Akkordlohn gesetzlich verboten:
- § 4 Abs. 3 MuSchG — Verbot für Schwangere
- § 23 JArbSchG — Verbot für Jugendliche (mit engen Ausnahmen, z. B. abgeschlossene Berufsausbildung und fachkundige Aufsicht)