Anforderungsprofil

Ein Anforderungsprofil beschreibt die fachlichen, persönlichen und methodischen Eigenschaften, die eine Person für eine bestimmte Stelle mitbringen soll. Es ist immer auf die Stelle bezogen – nie auf eine konkrete Person.

In Kürze

Ein Anforderungsprofil beschreibt die fachlichen, persönlichen und methodischen Eigenschaften, die eine Person für eine bestimmte Stelle mitbringen soll. Es ist immer auf die Stelle bezogen – nie auf eine konkrete Person.

Definition

Das Anforderungsprofil ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für die systematische Festlegung von Qualifikationen, Kenntnissen und Verhaltensweisen, die zur Erfüllung einer bestimmten Tätigkeit erforderlich oder wünschenswert sind. Die Anforderungen werden abstrakt und arbeitsplatzbezogen bestimmt – unabhängig von der Person, die die Stelle aktuell innehat.

Wichtig: Das Profil darf nicht einfach die Qualifikationen des aktuellen Stelleninhabers übernehmen, sondern muss die Stelle selbst beschreiben. Die Festlegung erfolgt typischerweise vor Beginn eines Auswahl- oder Besetzungsverfahrens durch den Arbeitgeber.

Abzugrenzen ist das Anforderungsprofil von der Stellenbeschreibung: Die Stellenbeschreibung beschreibt primär Aufgaben und Verantwortungsbereiche, während das Anforderungsprofil die Eigenschaften der gesuchten Person in den Mittelpunkt stellt.

Ein Anforderungsprofil erfüllt mehrere Aufgaben im Unternehmen:

  • Personalauswahl: Bewerber können gezielt und strukturiert mit den Anforderungen verglichen werden.
  • Vergütung: Die Bezahlung kann an die tatsächlichen Anforderungen der Stelle angepasst werden.
  • Weiterbildung: Lücken zwischen Anforderung und vorhandener Qualifikation zeigen, wo Schulungsbedarf besteht.
  • Mitarbeitergespräche: Das Profil dient als Grundlage für regelmäßige Beurteilungen und Personalentwicklung.

Ein vollständiges Anforderungsprofil enthält in der Regel vier Bereiche:

  • Stellenmerkmale: Bezeichnung, Abteilung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
  • Persönliche Anforderungen: Zum Beispiel körperliche Voraussetzungen – wobei Stellenausschreibungen stets geschlechtsneutral formuliert sein müssen.
  • Fachliche Anforderungen: Schulbildung, Ausbildung, Studium, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und besondere Kenntnisse.
  • Verhaltensanforderungen: Geistige und körperliche Merkmale wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit oder Kreativität sowie soziale Kompetenzen wie Teamgeist und Kommunikationsfähigkeit – bei Führungskräften auch Führungsverhalten.

Damit das Profil in der Praxis handhabbar bleibt, empfiehlt es sich, die Anforderungen zu gewichten: in Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen. Wer eine Muss-Anforderung nicht erfüllt, scheidet in der Regel aus dem Bewerbungsverfahren aus.

Für die Erstellung gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht dabei nicht. Das Anforderungsprofil begründet zudem keinen Anspruch auf Einstellung, Beförderung oder bestimmte Vertragsbedingungen. Es sollte jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden – zum Beispiel jährlich oder bei einer Neubesetzung der Stelle.

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