In Kürze
Ein Ausbilder vermittelt berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen betrieblicher Ausbildung. Die Tätigkeit erfolgt innerhalb eines rechtlich geregelten Ausbildungssystems.
Definition
Der Ausbilder ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine natürliche Person, die Ausbildungsinhalte praktisch vermittelt. Diese Tätigkeit umfasst die systematische Anleitung von Auszubildenden.
Ziel ist die Erreichung festgelegter Ausbildungsziele innerhalb einer anerkannten Ausbildung. Voraussetzung ist eine festgelegte persönliche und fachliche Eignung.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 28, 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Persönliche Eignung fehlt bei gesetzlichen Beschäftigungsverboten oder erheblichen Verstößen gegen Ausbildungsvorschriften.
Fachliche Eignung setzt berufliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse voraus.
Der Ausbilder hat keinen eigenständigen Anspruch auf Begründung oder Fortsetzung eines Ausbildungsverhältnisses.
Abzugrenzen ist der Ausbilder von:
- dem Ausbildenden, der die Ausbildung rechtlich verantwortet
Die Funktion des Ausbilders ist organisatorisch bedeutsam für die ordnungsgemäße Durchführung betrieblicher Berufsbildung.