In Kürze
Aktiva bezeichnen die Gesamtheit der bilanziell erfassten Vermögenswerte eines Unternehmens. Sie zeigen, wie eingesetzte Mittel zum Bilanzstichtag verwendet sind.
Definition
Aktiva ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Summe aller bewerteten Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen am Bilanzstichtag wirtschaftlich zugeordnet sind.
Aktiva umfassen ausschließlich Positionen, die nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften aktiviert werden dürfen. Voraussetzung ist, dass ein selbstständig bewertbarer Vermögensgegenstand dem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend dient.
Die Gliederung der Aktiva folgt gesetzlich vorgegebenen Ordnungskriterien nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Maßgeblich ist:
- § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)
Dieser Paragraph legt den Aufbau und die Reihenfolge der Aktivposten verbindlich fest.
Die Aktiva zeigen die Mittelverwendung unabhängig von ihrer Finanzierung oder Kapitalherkunft. Eine Aussage über den Unternehmenserfolg wird durch die Aktiva allein nicht getroffen.
Abzugrenzen sind die Aktiva von den Passiva, da diese die Mittelherkunft und nicht die Vermögensverwendung darstellen.
In der Praxis bilden Aktiva eine zentrale Grundlage für Bilanzanalyse, Jahresabschlussprüfung und unternehmerische Vergleichbarkeit.