In Kürze
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, die ein Unternehmen stellt, bevor die gesamte Leistung abgeschlossen ist. Sie ermöglicht es, bereits erbrachte Leistungsteile zwischenzeitlich abzurechnen, ohne auf die abschließende Schlussrechnung zu warten.
Definition
Wenn Aufträge über einen längeren Zeitraum laufen, entstehen dem Unternehmen laufend Kosten für Material und Personal. Damit diese Kosten nicht vollständig vorfinanziert werden müssen, können Unternehmen bereits während der Leistungserbringung Abschlagsrechnungen stellen.
Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich in der Regel aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer — zum Beispiel durch einen vereinbarten Zahlungsplan.
Zur Höhe der Abschlagszahlung gibt es keine gesetzlich festgelegte Vorgabe. In der Praxis orientiert sich die Höhe an folgenden Kriterien:
- Höhe der Auftragssumme
- Gesamtdauer der Leistungserbringung
- Sicherungsaspekte
- Zinsaufwand
- Verwaltungsaufwand
Abschlagsrechnungen müssen wie normale Rechnungen ausgestellt werden — einschließlich eines gesonderten Umsatzsteuerausweises. Aus der Rechnung muss klar hervorgehen, dass es sich um eine Abschlagsrechnung handelt und keine endgültige Abrechnung erfolgt.
Die Umsatzsteuer entsteht dabei mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Zahlung eingeht. Nach Abschluss aller Leistungen folgt die Schlussrechnung, in der alle geleisteten Abschlagszahlungen korrekt berücksichtigt werden müssen.