Abschlagszahlung

In Kürze

Eine Abschlagszahlung ist eine vorzeitige Teilzahlung auf bereits erarbeitete oder erwartete Vergütungsbestandteile. Sie betrifft häufig laufendes Entgelt vor endgültiger Abrechnung.

Definition

Abschlagszahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vorläufige Auszahlung auf bereits erdientes, aber noch nicht abschließend abgerechnetes Arbeitsentgelt.

Die Abschlagszahlung liegt vor, wenn ein Teilbetrag des geschuldeten Entgelts vor dem regulären Abrechnungstermin ausgezahlt ist.

Voraussetzung ist, dass der Entgeltanspruch dem Grunde nach entstanden und rechnerisch noch nicht endgültig festgestellt ist.

Die Abschlagszahlung setzt eine entsprechende betriebliche, kollektivrechtliche oder individualrechtliche Festlegung voraus.

Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung einer Abschlagszahlung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Abschlagszahlung vom Vorschuss, da dieser auf noch nicht verdientes Entgelt geleistet wird.

In der Praxis dient sie der Liquiditätsüberbrückung bis zur endgültigen Lohn- oder Gehaltsabrechnung.