In Kürze
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein vom Arbeitgeber gewährtes Darlehen außerhalb der Vergütung. Es begründet ein eigenständiges schuldrechtliches Rückzahlungsverhältnis.
Definition
Das Arbeitgeberdarlehen ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Überlassung von Geldmitteln durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer mit Rückzahlungsverpflichtung.
Es ist rechtlich als Darlehensvertrag einzuordnen und nicht Teil der Arbeitsvergütung. Voraussetzung ist eine vertragliche Vereinbarung, die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten und gegebenenfalls Verzinsung festlegt.
Die Leistung erfolgt zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt und unabhängig von der Arbeitsleistung.
Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere:
- § 488 BGB
Ein Arbeitgeberdarlehen begründet kein Gegenseitigkeitsverhältnis zur Arbeitspflicht und steht nicht unter dem Synallagma des Arbeitsvertrags.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt die Rückzahlungsverpflichtung grundsätzlich unberührt. Eine automatische Fälligstellung allein wegen des Ausscheidens ist ohne entsprechende Vereinbarung unzulässig.
Abzugrenzen sind:
- Vorschüsse
- Abschlagszahlungen auf bereits entstandene Vergütungsansprüche
In der Praxis dient das Arbeitgeberdarlehen häufig der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern bei besonderen persönlichen Aufwendungen.