Arbeitgeberdarlehn

In Kürze

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, den der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer vergibt. Es gilt grundsätzlich nicht als Lohn – es sei denn, bestimmte Bedingungen sind nicht erfüllt oder es entstehen Zinsvorteile.

Definition

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, ist das zunächst kein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Damit das so bleibt, müssen klare Vereinbarungen zu Laufzeit, Zinsen, Tilgung und Sicherheit getroffen werden. Fehlen diese, gilt das Darlehen als Lohn und ist steuer- sowie sozialversicherungspflichtig.

Verzichtet der Arbeitgeber später auf die Rückzahlung, gilt der erlassene Betrag ebenfalls als Arbeitsentgelt und ist entsprechend steuer- und beitragspflichtig.

Zinsvorteile entstehen, wenn der Arbeitgeber das Darlehen zinslos oder zu einem besonders niedrigen Zinssatz vergibt. Solche Vorteile zählen grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Als Vergleichswert dienen die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten marktüblichen Zinssätze.

Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen:

  • Freigrenze von 2.600 Euro: Beträgt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums höchstens 2.600 Euro, bleibt der Zinsvorteil steuer- und beitragsfrei. Mehrere Darlehen desselben Arbeitgebers werden dabei zusammengerechnet.
  • Monatlicher Freibetrag nach § 8 Abs. 2 EStG: Übersteigt der Zinsvorteil die 2.600-Euro-Grenze, bleibt er dennoch steuer- und beitragsfrei, solange er im Kalendermonat den Freibetrag von 50 Euro nicht überschreitet.

Für Beschäftigte in Kreditinstituten gilt eine Sonderregelung nach § 8 Abs. 3 EStG: Der marktübliche Zinssatz wird zunächst um 4 % vermindert. Der verbleibende Zinsvorteil ist nach Abzug eines jährlichen Freibetrags von 1.080 Euro steuer- und beitragspflichtig.