Arbeitgeberhaftung

In Kürze

Arbeitgeberhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Schäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit. Sie betrifft Schäden von Arbeitnehmern oder Dritten aus betrieblich veranlassten Ursachen.

Definition

Arbeitgeberhaftung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie umfasst die rechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit betrieblicher Tätigkeit.

Arbeitgeberhaftung liegt vor, wenn ein Schaden objektiv durch betriebliche Abläufe, arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen oder betriebsbezogene Risiken verursacht ist. Voraussetzung ist ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen dem betrieblichen Aufgabenbereich und dem eingetretenen Schaden.

Für Personenschäden gelten vorrangig die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Für Sach- und Vermögensschäden bestimmt sich die Haftung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Haftungsübernahme für Schäden aus dem allgemeinen Lebensrisiko besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Arbeitgeberhaftung von der Arbeitnehmerhaftung, die die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers für betriebsbezogene Schäden betrifft.

Arbeitgeberhaftung ist in der Praxis relevant bei der Zuordnung und Verteilung von Schadensfolgen aus betrieblich veranlassten Tätigkeiten.