Arbeit auf Abruf

In Kürze

Arbeit auf Abruf bezeichnet flexible Arbeitsleistung nach Bedarf innerhalb festgelegter zeitlicher Grenzen. Die Arbeitszeit wird situativ abgerufen und bleibt rechtlich vorhersehbar geregelt.

Definition

Arbeit auf Abruf ist ein arbeitszeitrechtliches Modell variabler Arbeitsleistung innerhalb vertraglich festgelegter zeitlicher Rahmenbedingungen. Es beschreibt ein Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitgeber Arbeitszeit nach Arbeitsanfall festlegt.

Dieses Modell liegt vor, wenn Mindestarbeitszeit oder Höchstarbeitszeit bestimmt und Abrufzeiten verbindlich festgelegt sind. Der Abruf setzt voraus, dass die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Kalendertage vorher mitgeteilt wird.

Ein einzelner Einsatz umfasst mindestens drei zusammenhängende Stunden Arbeitszeit je Abruf regelmäßig. Der abrufbare Umfang darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit nur in gesetzlich begrenztem Maß überschreiten.

Fehlt eine Arbeitszeitfestlegung, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von zwanzig Stunden als vereinbart.

Rechtsgrundlage der Arbeit auf Abruf ist:

  • § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung dieses Modells besteht für Arbeitgeber nicht grundsätzlich.

Abzugrenzen ist Arbeit auf Abruf von:

  • Überstunden

Es entsteht kein zusätzlicher Arbeitszeitanspruch. Das Modell ermöglicht bedarfsorientierte Personaleinsatzplanung bei rechtlich vorgegebener Vorhersehbarkeit der Arbeitszeiten insgesamt.