In Kürze
Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft jede Arbeitgeberkündigung. Sie ermöglicht dem Betriebsrat eine Stellungnahme ohne Bindung der Entscheidung.
Definition
Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument im individualrechtlichen Kündigungsschutzverfahren. Es beschreibt das formalisierte Beteiligungsverfahren vor dem Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung gegenüber Arbeitnehmern.
Die Anhörung liegt vor, wenn der Arbeitgeber alle tragenden Kündigungsumstände vollständig mitteilt. Die Mitteilung muss Zeitpunkt, Person, Kündigungsart und die subjektiv maßgeblichen Gründe enthalten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Der Betriebsrat erhält eine gesetzliche Frist zur Stellungnahme vor dem Kündigungsausspruch. Die Anhörung begründet kein eigenständiges Zustimmungsrecht des Betriebsrats.
Abzugrenzen ist die Anhörung von Mitbestimmungsverfahren, da keine Sperrwirkung für den Kündigungsausspruch besteht.
In der Praxis entscheidet die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats über die Wirksamkeit der Kündigung.